Keine Nutzungsart ist von Leerständen gefeit, v.a. weil Investoren bei Angebotsüberhängen von einer Nutzungsart (zB Büroimmobilien) zu einer anderen (zB Wohnimmobilien) wechseln.
Mithin können Leerstände alle Immobiliengattungen betreffen, wie:
- Büroimmobilien
- Wohnimmobilien
- Geschäftshäuser mit Ladenlokalen
- Gewerbehäuser
- Logistikimmobilien
- etc.