Es gibt natürlich auch uneigentliche Leerstände, wenn ein Mieter ausserterminlich den Mietvertrag kündigt und das Mietlokal vorzeitig verlässt. Diesfalls hat der Mieter – vorbehältlich der Schadensminderungsobliegenheit des Vermieters – trotzdem bis zum Mietende die Miete zu bezahlen.
Weiterführende Informationen
- Vorzeitige Rückgabe (OR 264) | nach-mieter.ch
- Vorzeitige Rückgabe der Mietsache | miet-recht.ch